Ziel eines Bebauungsplans
Der Bebauungsplan hat das Ziel, in einem spezifischen Gebiet eine bessere Bebauung zu gewährleisten als dies die baurechtliche Grundordnung könnte. Er darf vom Zonenplan und den Vorschriften des Bau- und Planungsgesetzes in einem gewissen Rahmen abweichen. Er wird von der zuständigen Gemeinde als Rechtsnorm beschlossen.
Der Bebauungsplan zeigt den Grundeigentümerschaften, welche städtebauliche Ordnung für das Gebiet gilt und woran sie sich halten müssen.
Bestandteile des Bebauungsplans
Der Bebauungsplan «Baarerstrasse West/ Bahnhof» besteht aus mehreren Dokumenten. Am wichtigsten sind der «Situationsplan» und die «Bestimmungen», beide sind verbindlich. Das heisst: Wenn auf dem Areal Neubauten entstehen oder grössere Veränderungen geplant werden, müssen sich die Grundeigentümerschaften an diese Vorgaben halten. Das zentrale wegleitende Element ist das Richtprojekt und der Umgebungsplan: Diese beiden veranschaulichen die Prinzipien aus Situationsplan und Bestimmungen.
Der Planungsbericht erläutert alle Bestandteile des Bebauungsplans, schafft eine Übersicht und reflektiert den Planungsprozess.
Insgesamt besteht der Bebauungsplan aus folgenden 10 Elementen:
Verbindlich:
Wegleitend:
Orientierend:
Erläuternd:
Ebenfalls verbindlich ist der «Baulinienplan». Allerdings wird dieser in einem separaten Verfahren mit dem Bebauungsplan koordiniert. Er wird im «Planungsbericht Baulinienplan» erläutert.