Für den motorisierten Individualverkehr (MIV) sieht der Bebauungsplan für das Areal «Baarerstrasse West / Bahnhof Zug» je einen Anschluss im Norden (via Gubelstrasse) und Süden (via Gotthard- / Baarerstrasse Süd) vor. Die Zufahrten führen in die gemeinsame Tiefgarage, die bis zu 400 Parkfelder fassen wird. Das Areal selbst ist grundsätzlich autofrei; zugelassen sind oberirdisch nur Lastwagen für den Güterumschlag und Blaulichtfahrzeuge.
Bezüglich Veloabstellplätze ergab ein Verkehrsgutachten einen arealinternen Bedarf von rund 959 Abstellplätzen. Davon sind 440 als Kurzzeit-, 519 als Langzeitabstellplätze zu gestalten; letztere werden im 1. Erdgeschoss oder im 1. Untergeschoss der Gebäude angesiedelt.
Zudem werden für den Bahnhof Zug 800 öffentliche Veloabstellplätze erstellt. Das Richtprojekt sieht dazu eine öffentliche Velostation mit 450 Plätzen vor. Sie befindet sich im neu projektierten Bahndamm unterhalb des künftigen Gleis 1. Weitere Veloabstellplätze sind im Gebäude der Migros Pensionskasse geplant und ergänzen die bestehenden öffentlichen Veloplätze im und am Bahndamm.
Die Bewohner*innen des Areals profitieren aufgrund der Lage mitten in Zug von kurzen und rollstuhlgängigen Wegen zu den wichtigsten Versorgungseinrichtungen, etwa Schulen, Läden und Apotheken.
Die zentrale Lage ermöglicht eine nachhaltige Mobilität. Dabei spielen Alternativen zum eigenen Auto eine wichtige Rolle, namentlich ÖV, Fuss- und Veloverkehr, Carsharing, etc. Als Basis für die weiteren Planungen wurde deshalb ein Rahmen-Mobilitätskonzept erstellt, das im Sinne einer Wegleitung Massnahmen zur Förderung nachhaltiger Mobilität enthält. Für konkrete Bauprojekte wird in den Bestimmungen des Bebauungsplans (Ziff. 18) jeweils ein vertiefendes Mobilitätskonzept verlangt.
Wie erwähnt, sehen Bebauungsplan und Richtprojekt für den MIV je eine Zufahrt von Norden und Süden zum Areal vor. Da die Stadt Zug aber aktuell über einen möglichen neuen Stadttunnel für eine «Umfahrung Zug» diskutiert, könnte diese favorisierte Variante unter Umständen nicht wie geplant realisiert werden. Für diesen Fall wurden alternative Erschliessungen geprüft und in den Bestimmungen des Bebauungsplans definiert.