Direkt am Bahnhof Zug soll ein neuer Auftakt zur Stadt entstehen − Visitenkarte und Scharnier. Sechs Grundeigentümer haben sich zusammengeschlossen, um das Gebiet gemeinsam mit der Stadt Zug und den SBB weiter zu entwickeln. Von der Aufwertung des Areals werden alle profitieren – Menschen, die hier ankommen, arbeiten oder wohnen.
Nach mehr als 10 Jahren Erarbeitung liegt der überarbeitete Bebauungsplan vor. Er ist bereit für die 1. Lesung im Zuger Stadtparlament. Heisst ihn der Grosse Rat gut, folgt die öffentliche Auflage, damit auch die breite Bevölkerung dazu Stellung nehmen kann.
Die Baudirektion des Kantons Zug hat den Bebauungsplan «Baarerstrasse West/ Bahnhof» vorgeprüft. Sie stellte dessen Genehmigung ohne Auflagen in Aussicht, wenn noch einige Elemente ergänzt würden: zum Beispiel ein Rahmen-Energiekonzept und eine alternative Erschiessungsvariante.
Mehr als 400 Interessierte nahmen an der Online-Umfrage zur Gestaltung des Aussenraums teil. Die Rückmeldungen bestätigten unsere Planungen weitgehend. Allerdings wünschten sich viele Teilnehmende mehr Bäume, Beschattung sowie Veloabstellplätze. Diese Anliegen fliessen in die Weiterentwicklung des Bebauungsplans ein.
Die Innenstadt qualitätsbewusst weiterbauen
An zentraler Lage in Zug sollen zuätzliche Dienstleistungsflächen, Wohnungen und Freiräume für alle entstehen. So will es der neue Bebauungsplan von 2023, der den seit 2004 rechtskräftigen Bebauungsplan ersetzen wird. Er entspricht den Grundsätzen des Stadtraumkonzepts Zug 2050, das die Stadt Zug 2019 erarbeitet hat. Die angestrebte Dichte ist Ausdruck des Willens zur qualitätsorientierten Siedlungsentwicklung nach innen. Mit der geplanten kompakten Überbauung werden hochwertige öffentliche Stadträume freigespielt. Zum Beispiel ein neuer Stadtplatz und eine Baumallee. Der stark frequentierte Aussenraum wird zusätzlich belebt durch publikumsorientierte Nutzungen im Erdgeschoss. Sie tragen zur Belebung des Bahnhofsumfelds bei.
Breit abgestützte Entwicklung
Der Bebauungsplan entstand in engem Austausch zwischen den Grundeigentümern, der Stadt Zug, den SBB, den Gewinnern einer Testplanung – der Arbeitsgemeinschaft Güller Güller Architecture Urbanism und SLIK Architekten, Hansjörg Jauch Landschaftsarchitekt HTL BSLA – sowie verschiedenen Fachplanungsbüros.
Auch die Bevölkerung wurde einbezogen: 2020 fand eine Mitwirkung statt, bei der sich Interessierte zum Thema Freiraumgestaltung einbrachten.
Die Meilensteine der Planung
Die bisherige Planung für das Areal Baarerstrasse / Bahnhof Zug ist von vier Meilensteinen geprägt.
Ein 1. Meilenstein war die Testplanung: 2012 untersuchten verschiedene Architekturteams im Rahmen einer Testplanung, welche städtebaulichen Konzepte sich am besten für die Weiterentwicklung des Areals eignen würden. Das Projekt des Teams Güller Güller / SLIK Architekten wurde von der Jury, in der die Stadt Zug und diverse Fachleute Einsitz hatten, einstimmig zur Weiterbearbeitung empfohlen.
Ein 2. Meilenstein folgte mit der Vertiefung des Testplanungsprojekts und der Definition von Gestaltungsprinzipien 2013/2014. Die Gestaltungsprinzipien legen die Grundhaltung der künftigen Überbauung und ihre Rolle in der Stadt fest. Sie entstanden im Dialog mit der Stadt Zug und wurden von der Stadtbildkommission geprüft und verabschiedet. Anschliessend starteten die Arbeiten am Bebauungsplan.
In die Planung eingeflossen sind ausserdem städtische Studien und politische Vorstösse der letzten Jahre – etwa betreffend Stadtklima, Hochhauskonzept, preisgünstigen Wohnraum.
2020 folgte der 3. Meilenstein: Das Freiraumkonzept wurde zur öffentlichen Mitwirkung publiziert. Mehr als 400 Interessierte beteiligten sich an einer Online-Umfrage. Ihre Anliegen flossen in die Weiterarbeit am Bebauungsplan ein.
Der Bebauungsplan – zentrales städtebauliches Instrument
Der 4. Meilenstein ist der nun vorliegende, überarbeitete Bebauungsplan. Aus mehreren Dokumenten bestehend, bilden die beiden verbindlichen Elemente «Situationsplan» und «Bestimmungen» dessen Kern. Der Bebauungsplan hat das übergeordnete Ziel, eine besonders hohe Qualität der Arealentwicklung sicherzustellen. Er definiert Prinzipien hinsichtlich Städtebau, Architektur und Nutzung sowie Mobilität, Freiraum um Umwelt.
Vorgesehen ist, dass er im Jahr 2024 öffentlich aufgelegt wird, so dass die breite Bevölkerung dazu Stellung nehmen kann. Zum Bebauungsplan